Geldauflagen bitte an folgendes Konto überweisen:

Postbank Saarbrücken
IBAN:
DE20 5901 0066 0005 3276 64

BIC:
PBNKDEFF

Wiedereingliederung und Prävention

In der rechten Fläche sehen Sie unsere wichtigsten Bereiche auf einen Blick

 

P r ä v e n t i o n
H a f t v e r m e i d u n g
R e s o z i a l i s i e r u n g
S t r a f f ä l l i g e n h i l f e



Die Betreuung von
straffällig gewordenen
Menschen ist 
entscheidend 
für
die Resozialisierung

 

Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag:
08.00 - 12.00 Uhr
14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch: 14.00 - 16.00 Uhr
(sowie nach telefonischer Vereinbarung)



Sprechzeiten (nur Tel.):

Montag, Dienstag und Donnerstag:
08.00 bis 12.30 Uhr 
und 13.15  bis 16.00 Uhr
Mittwoch: 08.00 bis 12.30 Uhr
und 13.15 bis 16.00 Uhr
Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr

 

Durchführung von
gemeinnützigen Arbeitsleistungen
die straffällig gewordenen
Menschen 
von der Justiz
zur Auflage 
gemacht
werden.

 

logotype verein bwh 2015

 

 

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  • Verein-BWH
Aktuelle Meldungen

Oft nachgefragt - schnelle Antworten

Arbeitsstunden-Muss ich vorbei kommen?

JA! Sie müssen immer im Verein vorsprechen. Nur im persönlichen Gespräch können wir Ihren Fall erörtern, beraten und eine passende Einsatzstelle für Sie finden.

Staatsanwaltschaft-Werde ich eingeladen?

Kommen Sie während unserer Sprechstunden innerhalb des Zeitraums, der in Ihrem Urteil steht persönlich vorbei! Ist dies nicht möglich, kontaktieren Sie uns telefonisch um einen Termin abzusprechen.

Jugendgericht-Werde ich eingeladen?

Du wirst von uns mit einem festen Termin eingeladen. Wenn du den Termin nicht wahrnehmen kannst, musst du dich unbedingt telefonisch bei uns melden, um einen neuen Termin abzustimmen!

Amtsgericht-Werde ich eingeladen?

Sie werden von uns angeschrieben und zu einem festen Termin eingeladen. Bei Verhinderung bitte um schnelle telefonische Kontaktaufnahme, um einen neuen Termin zu vereinbaren!

Wohin zahle ich meine Geldbuße?

Auf unser Konto bei der Postbank - Kontoverbindung s. oben. Bitte immer Ihr Aktenzeichen und den korrekten Namen angeben!

Bareinzahlungen sind innerhalb unserer Sprechstunden ebenfalls möglich!

Schuldnerberatung-Nicht straffällig, darf ich kommen?

Nein! Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Schuldnerberatungsstellen im RV Saarbrücken bzw. Ihres Landkreises. Unter "Schuldnerberatung" finden Sie einen Link zu allen Beratungsstellen.

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RESOZIALISIERUNG SEIT 1958

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Orientierung für
den Neubeginn